Wir sind eine unabhängige Beratungsstelle die im Auftrag der Kantone Aargau und Solothurn  die Beratung von Opfern und/oder Angehörigen von Opfern von Straftaten wahrnimmt und Hilfe leistet und vermittelt. Seit dem 1. Januar 1993 ist das Opferhilfegesetz (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten OHG) in Kraft.

Opfer im Sinne des Gesetzes sind Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind.

Als Opfer haben Sie

  • die Möglichkeit, sich von der Beratungsstelle kostenlos und vertraulich beraten zu lassen
  • eine verbesserte Stellung im Strafverfahren
  • unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton, in welchem die Tat geschah.

Das Team besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie und Rechtswissenschaft mit Zusatzqualifikation in Opferhilfe und beraterischen Methoden.

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Kanton Solothurn